Clearingstelle Deutschland Moneykig

Clearingstelle Deutschland für Sie,

mehr Netto vom Brutto ,

hier wird die Moneykig für Sie als Clearingstelle tätig .

Einkommenssteuerfreie Lohnersatzleistungen ohne kalte Progression ihre Vorteile !!

 

Moneykig Clearingstelle Deutschland

 

( Mehr Netto vom Brutto)

Steuerfreie Lohnersatzleistungen „NEU“ · Ab sofort können Warengutscheine, unter Beachtung der monatlichen Freigrenze von 44, - €, an Mitarbeiter steuer- und sozialabgabenfrei ausgegeben werden. · Die aktuellen Urteile des BFH Der Bundesfinanzhof widerspricht der bisherigen Auslegung der Finanzbehörden mit 3 Urteilen vom 11.11.2010 (VI R 21/09, VI R 27/09, VI R 41/10, vgl. Pressemitteilung Nr. 11 v. 9.2.2011). · Veröffentlichung im Bundessteuerblatt Die ergangenen Urteile sind nunmehr im Bundessteuerblatt 2011 Teil II ab Seite 383 veröffentlicht

Neuerungen ab 2022 bei Sachbezügen | Personal | Haufe

AAufgrund erheblicher Kritik hatte die Verwaltung die Neuregelung zumindest für Sach-Gutscheine vorübergehend bis Ende 2021 teilweise ausgesetzt. Ab 2022 gelten aber nun vollumfänglich die neuen Regeln. Gleichzeitig ist die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro angehoben worden. Das hilft nur leider nicht, wenn überhaupt kein Sachbezug vorliegt.

Zu den Neuregelungen hat die Finanzverwaltung inzwischen zum zweiten Mal ausführlich Stellung genommen und weitere Einzelheiten geregelt. In einigen Fällen hat sie die Zügel bei den Gutscheinen auch wieder ein bisschen gelockert (BMF-Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 – S 2334/19/10007 :007). Der neue Erlass ersetzt das BMF-Schreiben vom 13.4.2021 (IV C 5 - S 2334/19/10007 :002). Die Grundsätze des nun überarbeiteten Schreibens sind bereits seit dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Unverändert bleibt die Übergangsregelung zur Anerkennung aller Gutscheine als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, die jedoch bereits zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.

 

Clearingstelle Deutschland:

Vergütung der Überstunden verdienstvoller Mitarbeiter über Sachgutscheine 

In der Regel kommen zu einem Gehaltszuschuss nur rund 40 bis 60 Prozent des Betrages beim Arbeitnehmer an. ( unter anderem wegen der Steuerprogression)

Der Rest sind Steuern und Sozialabgaben.

Rechnet man beispielsweise mit einer Barlohnvergütungserhöhung von 50 Euro brutto, verbleiben letztendlich nach allen Abzügen unterm Strich nur rund 27 Euro netto.

Das ist wenig mehr als die Hälfte.

 

Mit wie vielen Gutscheinen können wir, bei der Berücksichtigung des von uns als Spendenbetrages für die beiden Fördervereine in ihrem Haus kalkulieren? 

Bei dem Erwerb zur Verrechnung ein Gutschein pro Mitarbeiter im Monat für geleistete Überstunden als  Sachzuwendungen.

(in der Höhe von 50 €)

 

Fakten und Zahlen /

Spenden an nachfolgende Begünstigte vor Ort Vereine

 

Aus dem Gesamtkauf der Gutscheine (Stückzahl) sowie einem Spendenanteil von 1% der an der Umsetzung beteiligten Firmen aus dem Umsatz der Gutscheine, ergäbe sich für die ortsansässigen beiden Fördervereine ein Spendenbetrag und Spendenübergabetermin.

 

Der Clearingprozess beinhaltet die Übermittlung, Abstimmung und in einigen Fällen Bestätigung von Abschlüssen sowie sonstigen für die Abwicklung bzw. für das Settlement notwendigen Angaben (z. B. Zahlungsweg, Ort und Zeit der Lieferung). Optional kann eine Aufrechnung und Saldierung (netting) der Geschäfte untereinander übereinstimmend stattfinden.


Lohnerhöhungen verlieren an Attraktivität, da ein Großteil der Summe der Lohnsteuer sowie den Sozialversicherungsabgaben zum Opfer fällt. Eine interessante und oft vernachlässigte Alternative stellen steuerfreie Zuwendungen an den Arbeitnehmer dar. Im Folgenden sollen einige Möglichkeiten dargestellt werden.

Zuschuss für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte
Der Arbeitgeber kann zusätzlich zum geschuldeten Arbeitslohn einen Zuschuss zahlen und hierfür (maximal in Höhe der Entfernungspauschale) die Lohnsteuer gem. § 40 EStG mit pauschal 15 % übernehmen.


Gesundheitsförderung


Gem. § 3 Nr. 34 EStG kann der Arbeitgeber bis zu 500€ pro Mitarbeiter / Jahr steuer- und sozialabgabenfrei an seine Arbeitnehmer zur Förderung von Gesundheitsmaßnahmen zukommen lassen.
 


Umzugskosten / Dienstwohnung
Umzugskosten oder die Kosten für eine Dienstwohnung

(max. 60qm + Arbeitszimmer) am Ort der Arbeitsstätte können vom Arbeitgeber erstattet werden

und bleiben gem. § 3 Nr. 16 EStG steuerfrei, sofern die Voraussetzungen einer doppelten Haushaltsführung vorliegen.

 

Firmenkredit
 

Firmen können ihren Angestellten zinsgünstige Kredite anbieten.

Sofern das Darlehen einen marktüblichen Zinssatz ausweist, fällt keine Lohnsteuer an.

Ansonsten ist lediglich die Differenz zu versteuern,

sofern nicht die monatliche Freigrenze für Sachbezüge i.H.v. 50 € unterschritten wird.

Reisekosten

 

Arbeitnehmer können Dienstreisen auch für private Unternehmungen nutzen.

Auch bei sog. gemischten Reisen können nach § 3 Nr. 16 EStG die anteiligen Aufwendungen erstattet werden,

da sich die Kosten in einen beruflichen sowie einen privaten Anteil aufteilen.

Aber auch Zuwendungen auf den privaten Teil der Reise bleiben bis zur Freigrenze von 110€ steuerfrei.

Sachbezüge /Kommunikation für Weiterbildung

 

Mitarbeitern können monatlich Sachbezüge bis zum Wert von 44€ steuerfrei zugewandt werden.

Freiwillige Sachzuwendungen (Aufmerksamkeiten) die Arbeitnehmern aus besonderem Anlass gewährt werden,

sind bis zum Wert von 40€ lohnsteuerfreie Lohnersatzleistungen

 

 

Sportprävention und Relaxen

           

Aus den uns bekannten angebotenen so auch beliebten, durchgeführten und gewünschten Kursen, wie Rücken – Bauch -  Beine und Potraining reiner Frauensportgruppen, ergeben sich nach der Kostenrückerstattungsanteilen der Krankenkasse ein Selbstkostenbetrag, der über den Gutschein abgefedert wird.

 

 

Clearingstelle die Firmenbeteiligung an ihrem Unternehmen

 

Durch den freigesetzten Nettobetrag der Arbeitnehmerinnen und / Nehmer eröffnet sich Ihnen die weitere Möglichkeit , diese an das Unternehmen als Beteiligung den Betrag rückfließen lassen zu können.

Das ist eine weiteres Instrument der Liquiditätssicherung ihres Unternehmens und positiven Bonitätsbewertung !

 

 

Aufgrund erheblicher Kritik hatte die Verwaltung die Neuregelung zumindest für Sach-Gutscheine vorübergehend bis Ende 2021 teilweise ausgesetzt. Ab 2022 gelten aber nun vollumfänglich die neuen Regeln. Gleichzeitig ist die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro angehoben worden. Das hilft nur leider nicht, wenn überhaupt kein Sachbezug vorliegt.

Zu den Neuregelungen hat die Finanzverwaltung inzwischen zum zweiten Mal ausführlich Stellung genommen und weitere Einzelheiten geregelt. In einigen Fällen hat sie die Zügel bei den Gutscheinen auch wieder ein bisschen gelockert (BMF-Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 – S 2334/19/10007 :007). Der neue Erlass ersetzt das BMF-Schreiben vom 13.4.2021 (IV C 5 - S 2334/19/10007 :002). Die Grundsätze des nun überarbeiteten Schreibens sind bereits seit dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Unverändert bleibt die Übergangsregelung zur Anerkennung aller Gutscheine als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, die jedoch bereits zum 31. Dezember 2021 ausgelaufen ist.

Aufgrund erheblicher Kritik hatte die Verwaltung die Neuregelung zumindest für Sach-Gutscheine vorübergehend bis Ende 2021 teilweise ausgesetzt. Ab 2022 gelten aber nun vollumfänglich die neuen Regeln. Gleichzeitig ist die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro angehoben worden. Das hilft nur leider nicht, wenn überhaupt kein Sachbezug vorliegt.

Zu den Neuregelungen hat die Finanzverwaltung inzwischen zum zweiten Mal ausführlich Stellung genommen und weitere Einzelheiten geregelt. In einigen Fällen hat sie die Zügel bei den Gutscheinen auch wieder ein bisschen gelockert (BMF-Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 – S 2334/19/10007 :007). Der neue Erlass ersetztBMF-Schreiben vom 13.4.2021 (IV C 5 - S 2334/19/10007 :002). Die Grundsätze des nun überarbeiteten Schreibens sind bereits seit dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Unverändert bleibt die Übergangsregelung zur Anerkennung aller Gutscheine als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, die jedoch bereits zum 31. Dezember 2021 ausg

Aufgrund erheblicher Kritik hatte die Verwaltung die Neuregelung zumindest für Sach-Gutscheine vorübergehend bis Ende 2021 teilweise ausgesetzt. Ab 2022 gelten aber nun vollumfänglich die neuen Regeln. Gleichzeitig ist die Sachbezugsfreigrenze von 44 Euro auf 50 Euro angehoben worden. Das hilft nur leider nicht, wenn überhaupt kein Sachbezug vorliegt.

Zu den Neuregelungen hat die Finanzverwaltung inzwischen zum zweiten Mal ausführlich Stellung genommen und weitere Einzelheiten geregelt. In einigen Fällen hat sie die Zügel bei den Gutscheinen auch wieder ein bisschen gelockert (BMF-Schreiben v. 15.3.2022, IV C 5 – S 2334/19/10007 :007). Der neue Erlass ersetzt das BMF-Schreiben vom 13.4.2021 (IV C 5 - S 2334/19/10007 :002). Die Grundsätze des nun überarbeiteten Schreibens sind bereits seit dem 1. Januar 2020 anzuwenden. Unverändert bleibt die Übergangsregelung zur Anerkennung aller Gutscheine als Sachbezug, die ausschließlich zum Bezug von Waren oder Dienstleistungen berechtigen, die jedoch bereits zum 31. Dezember 2021 ausgelaufhttps://www.haufe.de/personal/entgelt/keine-einschraenkungen-bei-sachbezuegen-und-44-eur-grenze_78_496542.html#Neue%20Regeln%20Seit

 

 

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