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(Kein Büro,

keine Betriebsstätte, kein Publikumsverkehr,

keine

Arbeitsstätte, kein Parkplatz)

 

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 Rosenstr. 18 A
 15890 Eisenhüttenstadt

 

 

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              03364 / 41 90 64

 

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3. Urheber- und Kennzeichenrecht

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4. Datenschutz

Sofern innerhalb des Internetangebotes die Möglichkeit zur Eingabe persönlicher oder geschäftlicher Daten (Emailadressen, Namen, Anschriften) besteht, so erfolgt die Preisgabe dieser Daten seitens des Nutzers auf ausdrücklich freiwilliger Basis. Die Inanspruchnahme und Bezahlung aller angebotenen Dienste ist - soweit technisch möglich und zumutbar - auch ohne Angabe solcher Daten bzw. unter Angabe anonymisierter Daten oder eines Pseudonyms gestattet.

 

DATENSCHUTZERKLÄRUNG

 

Der Schutz und die Sicherheit von persönlichen Daten haben bei uns eine hohe Priorität. Daher halten wir uns strikt an die Regeln des deutschen Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG). Nachfolgend werden Sie darüber informiert, welche Art von Daten erfasst und zu welchem Zweck sie erhoben werden:

 

4.1.Datenübermittlung /Datenprotokollierung

Beim Besuch dieser Seite verzeichnet der Web-Server automatisch Log-Files, die keiner bestimmten Person zugeordnet werden können. Diese Daten beinhalten z. B. den Browsertyp und - Version, verwendetes Betriebssystem, Reiferer URL (die zuvor besuchte Seite), IP-Adresse des anfragenden Rechners, Zugriffsdatum und -Uhrzeit der Serveranfrage und die Dateianfrage des Client (Dateiname und URL). Diese Daten werden nur zum Zweck der statistischen Auswertung gesammelt. Eine Weitergabe an Dritte, zu kommerziellen oder nicht kommerziellen Zwecken, findet nicht statt.

 

4.2.Nutzung persönlicher Daten

Persönliche Daten werden nur erhoben oder verarbeitet, wenn Sie diese Angaben freiwillig, z.B. im Rahmen einer Anfrage oder Ausstellung eines Gutscheines mitteilen. Sofern keine erforderlichen Gründe im Zusammenhang mit einer Geschäftsabwicklung bestehen, können Sie jederzeit die zuvor erteilte Genehmigung Ihrer persönlichen Datenspeicherung mit sofortiger Wirkung schriftlich (z.B. per E-Mail) widerrufen. Ihre Daten werden nicht an Dritte weitergeben, es sei denn, eine Weitergabe ist aufgrund gesetzlicher Vorschriften erforderlich. (Prüfung der Finanzbehörde)

 

4.3. Auskunft, Änderung und Löschung Ihrer Daten

Gemäß geltendem Recht können Sie jederzeit bei uns schriftlich nachfragen, ob und welche personenbezogenen Daten bei uns über Sie gespeichert sind. Eine entsprechende Mitteilung hierzu erhalten Sie umgehend.

 

4.4. Sicherheit Ihrer Daten

 

Ihre uns zur Verfügung gestellten persönlichen Daten werden durch Ergreifung aller technischen sowie organisatorischen Sicherheitsmaßnahmen so gesichert, dass sie für den Zugriff unberechtigter Dritter unzugänglich sind. Bei Versendung von sehr sensiblen Daten oder Informationen ist es empfehlenswert, den Postweg zu nutzen, da eine vollständige Datensicherheit per E-Mail nicht gewährleistet werden kann.

 

4.5. Hinweis zu Google Analytics

Diese Website benutzt Google Analytics, einen Webanalysedienst der Google Inc. („Google“).  Google Analytics verwendet sog. „Cookies“, d. h. Textdateien, die auf Ihrem Computer gespeichert werden und die eine Analyse der Benutzung der Website durch Sie ermöglicht. Die durch das Cookie erzeugten Informationen über Ihre Benutzung diese Website (einschließlich Ihrer IP-Adresse) wird an einen Server von Google in den USA übertragen und dort gespeichert. Google wird diese Informationen benutzen, um Ihre Nutzung der Website auszuwerten, um Reports über die Websiteaktivitäten für die Websitebetreiber zusammenzustellen und um weitere mit der Websitenutzung und der Internetnutzung verbundene Dienstleistungen zu erbringen. Auch wird Google diese Informationen gegebenenfalls an Dritte übertragen, sofern dies gesetzlich vorgeschrieben oder soweit Dritte diese Daten im Auftrag von Google verarbeiten. Google wird in keinem Fall Ihre IP-Adresse mit anderen Daten das Google in Verbindung bringen. Sie können die Installation der Cookies durch eine entsprechende Einstellung Ihrer Browser Software verhindern; wir weisen Sie jedoch darauf hin, dass Sie in diesem Fall gegebenenfalls nicht sämtliche Funktionen dieser Website voll umfänglich nutzen können. Durch die Nutzung dieser Website erklären Sie sich mit der Bearbeitung der über Sie erhobenen Daten durch Google in der zuvor beschriebenen Art und Weise und zu dem zuvor benannten Zweck einverstanden.

 

4.6. Cookies

Auf einigen unserer Seiten verwenden wir sog. "Session-Cookies", um Ihnen die Nutzung unserer Webseiten zu erleichtern. Dabei handelt es sich um kleine Textdateien, die nur für die Dauer Ihres Besuchs unserer Webseite auf Ihrer Festplatte hinterlegt und abhängig von der Einstellung Ihres Browser-Programms beim Beenden des Browsers wieder gelöscht werden. Diese Cookies rufen keine auf Ihrer Festplatte über Sie gespeicherten Informationen ab und beeinträchtigen nicht Ihren PC oder ihre Dateien. Die meisten Browser sind so eingestellt, dass sie Cookies automatisch akzeptieren. Sie können das Speichern von Cookies jedoch deaktivieren oder ihren Browser so einstellen, dass er Sie auf die Sendung von Cookies hinweist.

 

4.7.Änderungendieser Datenschutzbestimmungen

Wir werden diese Richtlinien zum Schutz Ihrer persönlichen Daten von Zeit zu Zeit aktualisieren. Sie sollten sich diese Richtlinien gelegentlich ansehen, um auf dem Laufenden darüber zu bleiben, wie wir Ihre Daten schützen und die Inhalte unserer Website stetig verbessern. Sollten wir wesentliche Änderungen bei der Sammlung, der Nutzung und / oder der Weitergabe, der uns von Ihnen zur Verfügung gestellten personenbezogenen Daten vornehmen, werden wir Sie durch einen eindeutigen und gut sichtbaren Hinweis auf der Website darauf aufmerksam machen. Mit der Nutzung der Webseite erklären Sie sich mit den Bedingungen dieser Richtlinien zum Schutz persönlicher Daten einverstanden.

 

Bei Fragen zu diesen Datenschutzbestimmungen wenden Sie sich bitte über unsere Kontakt-Seite an uns.



 5. Gutscheine und Abwicklung Distribution!

Die Moneykig erwirbt die Gutscheine in Höhe von 30,00 Euro pro Stück, die Übermittlung und oder Versendung wird dem Unternehmen überlassen, wie es die Zweckmäßigkeit und Zumutbarkeit für den Filialisten erscheint. Intern werden die Personen bezogenen Daten wie Vorname, Name, Anschrift Telefonnummer zum einen als Nachweis der Finanzbehörde und intern zur Statistik verarbeitet gegebenenfalls gespeichert. Telefonische Benachrichtigungen via SMS kann auf Wunsch erfolgen, sollten diese via Email an sie gesendet worden sein. Prüfen sie ihr Spam Postfach, sollte es diesbezüglich Fragen geben.                                     

 

Siehe Datenschutzrichtline 4. Bis 4.7. der Moneykig!

 

Wie lange ist ein Gutschein gültig?

Ist auf dem Gutschein keine Einlöse Frist abgedruckt, ist er nicht einfach unbegrenzt lange gültig. Stattdessen gilt in diesem Fall die allgemeine gesetzliche Verjährungsfrist. Das bedeutet: Der Gutschein ist drei Jahre lang gültig. Die Frist beginnt aber immer erst am Ende des Jahres zu laufen, in dem er gekauft wurde. Beispiel:                                                                                   

Ein Gutschein, der im Juni 2019 gekauft wurde, ist bis zum 31.12.2022 gültig!

Ist eine zeitliche Begrenzung zulässig?

Ja! Händler dürfen von der gesetzlichen Verjährungsfrist abweichen und eine kürzere Einlöse Frist für ihre Gutscheine bestimmen. Diese Frist darf aber auch nicht zu kurz bemessen sein. Wie kurz eine Gutscheinfrist genau sein darf, ist gesetzlich nicht geregelt. Auch die Rechtsprechung ist sich dabei teilweise uneinig.

 

Das Oberlandesgericht München hat z. B. in zwei Urteilen vom 17.01.2008 (Az.: 29 U 3193/07) und 14.04.2011 (Az.: 29 U 4761/10) entschieden, dass eine Frist von einem Jahr zu kurz und somit unwirksam ist. In solchen Fällen gilt dann die gesetzliche Verjährungsfrist.

 

Anders kann es aussehen, wenn der Gutschein für eine bestimmte Leistung ausgestellt wird – zum Beispiel für eine Theateraufführung. Dann ist klar, dass der Gutschein maximal bis zum Ende der Spielzeit des bestimmten Stücks eingelöst werden kann.

 

Was tun, wenn der Gutschein abgelaufen ist?

Ist die auf dem Gutschein abgedruckte, wirksame einlöse Frist abgelaufen, haben Sie keinen Anspruch mehr darauf, den Gutschein einzulösen. Sie können in solchen Fällen aber verlangen, dass Ihnen der Geldwert des Gutscheins erstattet wird. Immerhin hat der Händler vom damaligen Schenker bereits das Geld für den Gutschein erhalten – würde er dies behalten, wäre er ungerechtfertigt bereichert. Häufig wird jedoch ein gewisser Betrag für den entgangenen Gewinn des Händlers abgezogen.

 

Achtung: Ist die dreijährige gesetzliche Verjährungsfrist abgelaufen, können Sie auch die Erstattung des Geldwerts nicht mehr verlangen. So entschied auch das Oberlandesgericht Oldenburg mit Urteil vom 20.08.2013 (Az.: 16 S 702/12).

 

Muss man den kompletten Gutscheinwert auf einmal einlösen?

Gesetzlich geregelt ist eine schrittweise Einlösung nicht. Dennoch können Verbraucher ein berechtigtes Interesse daran haben, ihren Gutschein Teil für Teil einzulösen. Dafür müssen zwei Voraussetzungen vorliegen:

Es muss für den Händler zumutbar sein.

Der Händler darf dadurch keinen Verlust erleiden.

Den Restbetrag kann der Händler entweder auf dem alten Gutschein vermerken oder als neue Gutschrift ausstellen. Wichtig zu wissen: Bei einer teilweisen Einlösung kann der Kunde nicht verlangen, dass ihm der Restbetrag bar ausgezahlt wird!

 

Kann man sich einen Gutschein auch auszahlen lassen?

Zur Auszahlung des Gutscheinwerts sind Händler nicht verpflichtet. Immerhin sind Gutscheine von vorneherein dazu bestimmt, gegen Ware eingelöst zu werden. Meist sind auf dem Gutschein auch Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) abgedruckt, die darauf hinweisen: „Barauszahlung nicht möglich.“ Eine solche Klausel ist rechtens. Wer dennoch auf eine Barauszahlung des Gutscheins hofft, ist auf die Kulanz des Händlers angewiesen.

 

Sind Gutscheine auf andere Personen übertragbar?

In der Regel ja. Das gilt auch, wenn auf dem Gutschein ein Name vermerkt ist. Das soll den Gutschein nämlich gewöhnlich nicht auf eine bestimmte Person beschränken, sondern ihm lediglich eine persönliche Note verleihen. Deshalb dürfen meist auch andere Personen als der Beschenkte den Gutschein einlösen.

 

Ausnahmen: Anders sieht es aus, wenn die Leistung, für die der Gutschein gilt, auf eine bestimmte Person zugeschnitten ist oder wenn man dafür besondere Voraussetzungen erfüllen muss (z. B. gesundheitliche). Dann kann es sein, dass bestimmte Personen den Gutschein nicht einlösen dürfen.

 

Was passiert mit dem Gutschein, wenn das Geschäft schließt?

Meldet der Händler Insolvenz an, können Gutscheine für dieses Geschäft ab Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mehr eingelöst werden. Betroffene Verbraucher können ihre Forderung dann beim Insolvenzverwalter zur sogenannten Insolvenztabelle anmelden. Meist bekommt man, wenn überhaupt, aber nur einen Bruchteil des Geldes wieder – in der Regel unter fünf Prozent.

 

Geht der Anbieter hingegen nicht bankrott, sondern schließt lediglich sein Geschäft (z. B. aus Altersgründen), behalten Gutscheine weiterhin ihren Wert. Der Händler muss in diesem Fall den Gutscheinwert in bar auszahlen, sobald der Gutschein im Geschäft nicht mehr eingelöst werden kann

 

Der Nutzung von im Rahmen der Impressumspflicht veröffentlichten Kontaktdaten durch Dritte zur Übersendung von nicht ausdrücklich angeforderter Werbung und Informationsmaterialien wird hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Betreiber der Seiten behalten sich ausdrücklich rechtliche Schritte im Falle der unverlangten Zusendung von Werbeinformationen, etwa durch Spam - Mails, vor.

 

http://ec.europa.eu/consumers/odr

 

6. Die Moneykig Finanz stellt im Internet ihnen die einzelnen Portale zum persönlichen Vergleich zur Verfügung.

Es leiten sich daraus keine beratende Tätigkeitsschwerpunkte ab. Eine Betriebsstätte ist somit nicht vorhanden, da es sich um keine statische Informationsstätte handelt.

Stand: 01.09.2022

 

 

VERORDNUNGEN VERORDNUNG (EU) Nr. 524/2013 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
über die Online-Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten und zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 und der Richtlinie 2009/22/EG (Verordnung über Online-Streitbeilegung in Verbraucherangelegenheiten
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